Hinweise und Regeln
Hier finden Sie einige Hinweise und Regeln, die für den Schulalltag wichtig sind.
Material
Der Kanton gibt die Schulmaterialien gratis ab. Wir erwarten, dass mit dem Material sorgfältig umgegangen wird. Verlorenes oder beschädigtes Material wird von der Schule in Rechnung gestellt. Der Betrag, der von der Schülerin/vom Schüler bezahlt werden muss, richtet sich nach den Preisen der kantonalen Lehrmittelverwaltung.
Schulausflüge
Die Schule findet nicht nur im Schulzimmer statt. Manchmal verlassen wir die Schule und dabei können wir uns nicht immer an die Schulzeiten halten. Das ist für Sie als Familie nicht immer einfach zu organisieren. Wir und die Kinder sind Ihnen dankbar, dass Sie auch in Zukunft als Familie oder zusammen mit anderen Familien Lösungen finden, damit Ihr Kind jederzeit gut betreut ist.
Handy
Handys und andere elektronische Geräte sollten – wenn immer möglich – zu Hause gelassen werden. Wer ein Gerät in die Schule mitnimmt, muss es während der Unterrichtszeiten ausschalten. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für elektronische Geräte.
Bei einem Fehlverhalten kann die Schuldirektion ein Gerät auch konfiszieren und zu einem späteren Zeitpunkt zurückgeben. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Fotografieren, Videoaufnahmen auf dem Schulgelände, bei Schulanlässen durch Eltern
Eltern dürfen sich und die eigenen Kinder bei einem Schulanlass fotografieren. Bitte achten Sie dabei darauf, dass nur Ihr Kind auf den Fotos erkenntlich ist. Gruppenfotos ohne Einverständnis der Lehrperson oder aller Personen auf einem Foto, sind verboten.
Fotos oder Videoaufnahmen, auf denen nebst dem eigenen Kind andere Kinder oder Lehrpersonen sichtbar sind, dürfen auf keinen Fall im Internet oder sozialen Kanälen veröffentlicht werden. Dabei reicht es nicht die Gesichter anderer Personen unkenntlich zu machen.
Wir sind überzeugt, dass besondere schulische Momente im Herzen besser aufgehoben sind als im Internet oder auf sozialen Kanälen.
Trottinett
Die Kinder dürfen mit dem Trottinett zur Schule fahren. Diese Entscheidung liegt in Ihrer Verantwortung als Eltern. Das Trottinett muss vor Schulbeginn bei der Schule im EG parkiert werden. Leider kam es im vergangenen Schuljahr zu Diebstählen. Geben Sie Ihrem Kind ein gutes Schloss mit, damit das Trottinett gesichert werden kann.
Das Trottinett darf auf dem Schulgelände vor und nach der Schule nicht zum Spielen benutzt werden. Somit darf die Rollerbahn hinter dem Pavillon erst nach 15.45 Uhr mit dem Trottinett und anderen Geräten benutzt werden. Die Kinder unterliegen ab diesem Zeitpunkt der Verantwortung der Eltern.
Krankheitsbedingte Abwesenheit der Schüler/innen
Wir bitten Sie, Ihr Kind jeweils vor Schulbeginn (bis 07.45 Uhr) bei der Lehrperson zu entschuldigen. Sie können dazu die App Klapp verwenden oder sich telefonisch (falls vorhanden übers Klassenhandy) bei der Lehrperson melden.
Wenn ein Kind bei Unterrichtsbeginn nicht anwesend ist, versucht die Klassenlehrperson die Eltern unter den von Ihnen angegebenen Telefonnummern zu kontaktieren. Wenn immer noch nicht geklärt werden konnte, wo ein Kind ist, wird die Schuldirektion informiert. Als nächster Schritt wird die Schulverwaltung und je nach Situation die Polizei informiert.
Vorzeitig bekannte Abwesenheiten teilen Sie bitte frühzeitig der Klassenlehrperson mit.
Jokertage
Eltern können an vier Halbtagen ihr Kind ohne Angabe von speziellen Gründen vom Unterricht entschuldigen. Die Halbtage können auf einmal oder verteilt auf das Schuljahr eingesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zu den Jokertagen.
Urlaubsgesuche
Für Urlaube, welche vom offiziellen Ferienkalender abweichen, müssen Sie mindestens 14 Tage im Voraus das offizielle Formular «Urlaubsgesuch» der Klassenlehrperson abgeben. Bei einem nicht planbaren Ereignis informieren Sie die Klassenlehrperson, sobald Sie davon Kenntnis haben.
Ferienverlängerungen können nicht bewilligt werden! Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen auf der Rückseite des Formulars.